UVV–Prüfung und Wartung Ihrer Türen und Tore

Gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften sind kraftbetätigte Türen und Tore sowie Feuerschutztüren und Tore regelmäßig zu warten und jährlich einer Sicherheitstechnischen Prüfung zu unterziehen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Anlagen der Zulassung entsprechen. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Abschlusses.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages nicht nur Ihren Gewährleistungsanspruch festigen, sondern auch den geltenden Sicherheitsvorschriften nach BGR 232 nachkommen.

Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages. Mit dem Nachweis der durchgeführten Wartungen durch unser autorisiertes Fachpersonal sichern Sie Ihren Gewährleistungsanspruch. (Achtung Gesetzliche Prüfpflicht.